Rechtssichere Gebäudeautomation
Wir prüfen Ihre bestehende TGA auf Einhaltung der GEG-Novelle 2024. Zonenregelung und DDC-Integration senken das Risiko von Nachrüstverfügungen.
GEG 2024 · VDE-AR-N 4100 · DIN 1946-4
Geprüfte Konzepte für Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen (HLK) sowie elektrische Infrastruktur. Wir analysieren Ihre Ist-Situation, bewerten die GEG-Konformität und leiten konkrete Sanierungs- oder Optimierungsmaßnahmen ab. Keine Standardlösungen – jede Anlage wird vor Ort vermessen und simuliert. [[section.description]]
Wir prüfen Ihre bestehende TGA auf Einhaltung der GEG-Novelle 2024. Zonenregelung und DDC-Integration senken das Risiko von Nachrüstverfügungen.
Unsere Messprotokolle dokumentieren die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und EMV-Grenzwerte – inklusive Oberschwingungsanalyse nach DIN EN 61000-3-12.
In Reinräumen und Büroetagen passen wir Lüftungs- und Kälteanlagen an die tatsächliche Last an. Einsparungen von 28 % sind bei ISO-7-Klassen nachweisbar.
Durch aktive Filter und angepasste Trafoauslegung halten wir Oberschwingungen unter den Grenzwerten – ohne zusätzliche Blindleistungskompensation.
Differenzdrucksensoren und Partikellast-Monitoring verlängern Standzeiten um bis zu 40 % und reduzieren Wartungskosten in Produktionshallen.
Relevante Screenshots aus der Praxis – von der Lastgangauswertung bis zur Netzrückwirkungsanalyse.
Gemessener Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen. Die Spitzenlast um 14:30 Uhr zeigt den Nachkühlbedarf nach der Produktionsschicht.
Frequenzgang der 5. und 7. Harmonischen an einem 800-kVA-Transformator. Die Messung bestätigt die Einhaltung der Grenzwerte nach DIN EN 61000-3-12.
Verdrahtungsplan für die raumweise Temperaturregelung in einem Bürogebäude. Die Darstellung zeigt die Bus-Topologie und die Stellglieder für Heiz- und Kühlkreisläufe.
Unsere Kunden aus Industrie und Gewerbe setzen auf geprüfte Energieeffizienz nach GEG und VDE. Die folgenden Kennzahlen und Referenzen zeigen, worauf es in der Praxis ankommt.



Das Gesetz gilt für alle beheizten oder gekühlten Gebäude in Deutschland. Für Gewerbeimmobilien über 500 Quadratmeter Nutzfläche sind verschärfte Nachweise zur Gesamtenergieeffizienz und zur Gebäudeautomation Pflicht. Bestandsanlagen müssen innerhalb von fünf Jahren nachgerüstet werden, wenn die Regelungstechnik älter als 15 Jahre ist.
Nein, ein sofortiger Austausch ist nicht vorgeschrieben. Das GEG verlangt eine Optimierung der vorhandenen Anlage, sofern die Effizienzklasse unter C liegt. In der Praxis bedeutet das: Einbau einer bedarfsgeführten Volumenstromregelung und Nachrüstung von Wärmerückgewinnungssystemen. Unser Team prüft vor Ort, ob Ihr Bestand die neuen Grenzwerte einhält.
Für die elektrische Ausrüstung von Gebäuden ist die DIN VDE 0100 die zentrale Normenreihe. Bei der Integration von Frequenzumrichtern und LED-Treibern müssen Sie zusätzlich die VDE-AR-N 4100 zur Netzrückwirkung beachten. Wir empfehlen eine EMV-Vorabmessung, um Oberschwingungen und Spannungseinbrüche frühzeitig zu erkennen.
Wir beginnen mit einer Begehung der technischen Zentrale und einer Analyse der letzten drei Jahre Verbrauchsdaten. Anschließend erstellen wir einen Maßnahmenkatalog mit Priorisierung nach Amortisationszeit und Fördermitteln. Die Dokumentation erfolgt nach dem Muster der DIN V 18599, sodass Sie die Unterlagen direkt beim BAFA einreichen können.
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten. Für tiefgreifende Sanierungen mit Effizienzgebäude-Standard kommt die KfW-Förderung (Programm 261/262) in Frage. Wir übernehmen die komplette Antragstellung und reichen die technischen Nachweise fristgerecht ein.
Die Kosten hängen stark vom Automatisierungsgrad und der Gebäudegröße ab. Für ein mittleres Bürogebäude mit 2.000 Quadratmetern rechnen wir mit einem Investitionsvolumen zwischen 15.000 und 40.000 Euro für die DDC-Ebene inklusive Sensorik. Die Amortisation liegt bei gut geplanten Anlagen zwischen drei und fünf Jahren.